Unterschied zwischen Kredit und Darlehen in Höhe und Laufzeit

Sie lernen hier mehr zum Unterschied von Kredit und Darlehen. Insbesondere in Bezug zur Dauer oder der Laufzeit und der Höhe.

Sie lernen hier mehr zum Unterschied von Kredit und Darlehen. Insbesondere in Bezug zur Dauer bzw. Laufzeit und der Höhe.
Unterschied zwischen Kredit und Darlehen in Höhe und Laufzeit

Unterschied von Kredit und Darlehen

Oftmals ist es so, das Darlehen und Kredit keinen Unterschied aufweisen, meist also synonym gelten. D. h. man setzt die Begriffe Kredit und Darlehen gleich. An der Oberfläche betrachtet ist das auch so, da es bei beiden Formen, um die Geldbeschaffung geht bzw. bei beiden Formen wird Geld geliehen und die Kreditsumme oder die Darlehenssumme muss zurückgezahlt werden. Jedoch gibt es zwei wesentliche Unterschiede. Zum einen die Darlehnsdauer bzw. Kreditdauer oder Laufzeit und die Höhe vom Kredit bzw. dem Darlehen.

Höhe der Geldsumme

So findet man oftmals den Begriff Darlehen bei der Finanzierung von Immobilien, also Häuser und Wohnungen oder auch bei Hypotheken. Bei den Hypotheken ist der Begriff Hypothekendarlehen im Umlauf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, findet man den Begriff Darlehen in Form von einem Darlehensvertrag definiert. Weiterhin wird nicht nach den Begriffen Darlehen oder Kredit unterschieden. Mehr dazu finden Sie im BGB § 488 ff.

Laufzeit oder Dauer der Geldleihe

Der zweite Unterschied betrifft die Laufzeit, so werden bei Darlehen meist längere Laufzeiten der Geldleihe vereinbart. Der Begriff Kredit findet sich meist bei Vertragsformen die kürzere Laufzeiten haben. Dazu zählen z. B. der sog. Ratenkredit, Verbraucherkredit oder der Privatkredit usw.. Man könnte also sagen, dass der Begriff Darlehen ab Laufzeiten von 5 Jahren und mehr eher Anwendung findet, als bei kürzeren Laufzeiten.

Grundsätzlich und so ist es auch in der Buchhaltung oder im Steuerwesen unterscheidet man Kredite bzw. Darlehen nach der länge Ihrer Laufzeit. Im Kontenrahmen der DATEV, z. B. wird unterschieden nach kurzfristig, mittelfristig und langfristiger Laufzeit von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Annehmen kann man, dass ein Dispositionskredit zu den kurzfristigen Geldleihen oder Verbindlichkeiten gerechnet wird. Zu den mittelfristigen Verbindlichkeiten zählt z. B. der Ratenkredit der klassisch ab 12 Monate beginnt. Zu den langfristigen Verbindlichkeiten, zählen z. B. das Hypothekendarlehen oder das Immobiliendarlehen.

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